AGB
AGB
Die Internetseite touren-harz.de ist ein Portal von Tino Meiniger - Dienstleistungen und Veranstaltungen im Bereich Sport und Tourismus.
Diese AGB wurden an die Grundlage des Deutschen Reisevertragsrechts angelehnt und regelt die Rechtsbeziehung zwischen Tino Meiniger (nachfolgend immer durch meine Person bezeichnet) und dem Reisegast bzw. dem Vertragspartner.
Die Anmeldung
Die Anmeldung ist ein verbindliches Angebot, das Sie mir zum Abschluss des Reisevertrages unter Einbeziehung der Reise- und Zahlungsbedingungen auf der Grundlage der Ausflugsausschreibung machen. Der Anmelder hat auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung aufgeführten Personen einzustehen. Nachdem Ihre Anmeldung bei uns eingegangen ist, erhalten Sie von mir umgehend eine Eingangsbestätigung per E-Mail und eine Anmeldebestätigung/Rechnung bekommen Sie per Post oder Email zugesandt, je nach Zeitfenster zwischen Anmeldung und Ausflugsbeginn. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch mich zustande.
Die Reiseanmeldung von minderjährigen Reiseteilnehmern als einzelne Reiseteilnehmer ist nur von erziehungsberechtigten Personen zulässig. Ich gehe mit Firmen, Vereinen (sog. juristischen Personen) nur einen Vertrag ein, wenn ein Vertragspartner als körperliche Person eindeutig benannt ist und sie die Vertretungsvollmacht übernimmt.
Teilnehmen kann jeder, der gesund ist und den speziellen, in der Reisebeschreibung genannten Voraussetzungen gewachsen ist und die entsprechende Ausrüstung mitbringt. Der Leiter der Reisegruppe ist berechtigt, zu Beginn und noch während der Reise einen Teilnehmer, der erkennbar diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ganz oder teilweise vom Veranstaltungsprogramm aus zu schließen. In diesem Falle besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung des eingezahlten Reisepreises.
Bezahlung
Bei umfangreichen Ausflügen oder Angeboten ist mit Vertragsschluss eine Anzahlung von 20% auf den Reisepreis fällig. Die Restzahlung wird 21 Tage vor Ausflugsbeginn fällig. Die Zahlung flexibler kürzerer Ausflüge erfolgt 5 Tage vor Start der Ausflüge per Überweisung auf das Konto 218458316 bei der Vereinigten Volksbank eG BLZ 27893215 oder in bar direkt vor Reiseantritt. Die genaue Zahlungsweise wird Ihnen meist vor jedem Ausflug mitgeteilt. Bitte beachten Sie bei Auslandsüberweisungen, dass der Gesamtbetrag spesenfrei auf mein Konto eingehen muss.
Gewährleistungen
Sollte die Tour trotz meiner sorgfältigen Vorbereitung mit einem Mangel behaftet sein, so mindert sich für die Dauer des Mangels der Reisepreis. Sie sind dann allerdings verpflichtet, den Mangel sofort anzuzeigen, damit auch in Ihrem Sinne der Mangel behoben werden kann. Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen. Ansprüche wegen nicht erbrachter Leistungen haben Sie innerhalb von einem Monat nach Beendigung der Tour mir gegenüber geltend zu machen.
Haftung und Haftungsbeschränkungen
Ich übernehme keine Haftung bei vom Teilnehmer selbst verschuldeten oder (fahrlässig, grob fahrlässig) herbeigeführten Unfällen oder Verletzungen. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass viele der Reiseinhalte (Übungen, Touren, Aktionen und Bestandteile davon) ein erhöhtes, potentielles Gefahrenrisiko beinhalten. Die Teilnahme an Reiseinhalten, die ein erhöhtes Gefahrenrisiko enthalten, ist jeden Teilnehmer freigestellt und erfolgt bei Teilnahme auf freiwilliger Basis. Sämtliche Anweisungen und Entscheidungen des Reiseleiters/ Tourenguides sind bindend. Gelten für einen Leistungsträger gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden können, so werde ich mich darauf berufen. Bei so genannten Fremdleistungen haftet der Leistungserbringende. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen der Reiseteilnehmer bzw. die betreffenden Mitglieder einer Reisegruppe vom Kurs/vom Reisedetail oder der Aktion ausgeschlossen werden können und ich keinerlei Haftung für alle damit verbundenen Modalitäten übernehme. Bei Reiseangeboten, welche nicht eine ständige Betreuung durch mich oder einen Vertreter beinhalten, (sog. Teilweise geführten und individuell durchgeführte Aktionen und Touren) obliegt den Reiseteilnehmern sog. Eigenverantwortung. Bei dieser Kategorie von Reisen werden die Teilnehmer vor Beginn der betreffenden Reise auf potentielle Gefahren und Besonderheiten der Tour oder Aktion hingewiesen. Sämtliche Haftungspflichten seitens mich entfallen, wenn im mittel- oder unmittelbaren Zusammenhang Alkohol, Drogen, oder andere Rauschmittel mit Eingetretenen oder entstandenen Schädigungen von Teilnehmern, dritter Personen sowie Sachwerten entstehen. Ich übernehme keine Haftung für abhanden gekommene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände der Teilnehmer - das gilt auch für: im Fahrzeug, im Reisebus oder in den betreffenden Herbergen, Camps, und anderen Unterkünften zurückgelassener Gegenstände. Keine Haftung für Schäden an Rädern oder Kraftfahrzeugen und darin befindlichen Gegenständen, verursacht durch Teilnehmer der Reise. Sollte ein Verlust oder die Beschädigung des Reisegepäcks oder Material auftreten, so hafte ich nur, wenn dies durch mich verursacht wurde und sofort nach Auftreten bei mir gemeldet wird. Bei Unfällen oder Verletzungen von Reise- oder Kursteilnehmern muss innerhalb von 24h nach dem Schadensereignis dieser Sachverhalt mir unter Beschreibung des Sachverhaltes sowie Unfallhergang und ggf. Zeugenbenennung schriftlich angezeigt werden. Erfolgt dies nicht, erlischt jegliche Haftung durch mich. Es erfolgt keine Haftung für beschädigte, verlorene, verschmutzte oder unbrauchbar gewordene Ausrüstungs- und Bekleidungsstücke sowie vom Reiseteilnehmer während der Tour, Reise oder des Kurses benutzten Gegenstände (z.B. Videokamera, Telefone, Fotokamera usw.). Ausnahme davon bildet eine ausdrückliche vom Tourenguide verlangte Benutzung - z. B. bei Maßnahmen der Gefahrenvermeidung oder ersten Hilfe. Dem Teilnehmer obliegt die entsprechend der Reiseart bzw. des Kursinhaltes entsprechende sichere Verwahrung oder Aufbewahrung. Verliert ein Reiseteilnehmer bei einer geführten ( vom Reiseleiter abgesicherten ) Tour den Kontakt zur Gruppe, hat er abzuwarten, bis ich oder ein Vertreter ihn wieder zur Gruppe führt. Fällt der Reiseleiter durch einen nichtvorhersehbaren Umstand während der Tour aus, so hat die Reisegruppe auf Eintreffen eines Vertreters des Reiseleiters, zur weiteren Absicherung der Reise, zu warten. Erfolgt durch den/die Reiseteilnehmer eine eigenständige Weiterfahrt oder Durchführung der Reise, so erfolgt dies auf eigenes Risiko mit Wegfall jeglicher Haftung. Bei Aufenthalten in Camps, Herbergen und vergleichbaren Einrichtungen ist durch die Reiseteilnehmer die entsprechen gültige Hausordnung bzw. Verordnungen (z.B. Zeltplatzordnung, Naturschutz, Nachtruhe, Lärm und Emissionsschutz ) einzuhalten Bei Jugendgruppen oder Schulklassen gilt außerdem: Mitreisendes Betreuer - und Aufsichtspersonal hat diesen Sachverhalt gegenüber den jugendlichen Reiseteilnehmern besonders Rechnung zu tragen. Generell ist vom Betreuer - und Aufsichtspersonal konsequent die allgemeine Obhut - und Aufsichtspflicht für die mitreisenden Teilnehmer (Kinder, Jugendliche) zu erbringen. Erfolgen Anzeigen oder Forderungen Dritter Personen oder Behörden an mich, deren Verursachung Reiseteilnehmer oblag ( z.B. Naturschutz - und Umweltdelikte ), so werden diese Forderungen durch mich an den Verursacher weitergeleitet und gegebenenfalls ebenfalls zur Anzeige gebracht. Ich behalte mir vor, in diesem Fall gespeicherte Daten (Adressdaten) weiterzuleiten.
Gesundheitliche Anforderungen
Bei den angebotenen Touren handelt es sich um aktive Touren. Sie sind selbst dafür verantwortlich, dass Sie den gesundheitlichen Anforderungen gewachsen sind. Bei allen Fahrrad Touren besteht Helmpflicht.
Rücktritt vom Reisevertrag durch mich
Ich habe das Recht, bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl bei Reisen mit feststehendem Reisebeginn bis 5 Tage vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurückzutreten. Ich habe das Recht, bis zum Reisebeginn und noch während einer bereits begonnenen Reise vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn durch Unwetterbildung (z.B. Gewitter, Sturm,Starkregen) Gefahr für Teilnehmer der Reise besteht. In allen Fällen wird der gesamte, bereits gezahlte Reisepreis vollständig dem Vertragspartner zurückerstattet. Auch wird versucht, (individuell abgestimmt) einen Ersatztermin oder ein Alternativprogramm anzubieten. Bei falsch gemachten Angaben (Reiseanmeldung, Buchung) kann ich ohne Kostenrückerstattung vom Reisevertrag zurücktreten. Höhere Gewalt, Kriege, Havarien, Naturkatastrophen oder gleichwichtige Situationen Berechtigen beide Seiten zur Kündigung. Die Entschädigung regelt sich in diesem Fall nach §471 des BGB. Bedingt ein Unfall, eine Verletzung oder eine plötzlich auftretende Krankheit bei einem oder mehreren Teilnehmern eine Abweichung vom geplanten Tourenverlauf, so haben Maßnahmen der Ersten Hilfe und der Bergung/ärztliche Versorgung Vorrang vor dem geplanten Ablauf des Kurses oder der Reise. Ich habe das Recht, vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn fällige Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung, Gesamtzahlungen unrichtig, nicht oder verspätet entsprechend den Angaben im Reisevertrag geleistet werden bzw. nicht als Bezahlung des Reisepreises eingehen. Dies trifft auch bei falschen Angaben im Reisevertrag ins besondere bei Anmeldung von Gruppen und noch nicht volljährigen Teilnehmern - durch den Vertragspartner zu. ggf. wirksam werdende Stornierungsgebühren werden durch mich erhoben. Reiseteilnehmer, die erkennbar vor oder während der Veranstaltung den Anforderungen der Reise nicht genügen(z.B. bei Gesundheit, Kondition, Fahrtechnik, Material, Helmpflicht), können vom Reiseleiter ganz oder teilweise von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises besteht in diesem Falle nicht. Reiseteilnehmer die durch Äußerungen rassistisches oder völkerverachtendes oder faschistisches/extremistisches Gedankengut propagieren, können vom Guide/Tourenführer ohne vorherige Abmahnung von der Reise ausgeschlossen werden. Dies gilt auch für Teilnehmer, welche die Reise oder den Reiseinhalt durch andere Art und Weise zu stören versuchen. In diesem Falle besteht für den die Störung verursachenden Reiseteilnehmer oder für die Reisegruppe kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises und für die entsprechenden Kosten für Rückreise usw. In den meisten Fällen müssen der Verursacher oder die verursachenden Mietglieder der Reisegruppe mit einer Anzeige durch mich rechnen, auch gehen entsprechende Kosten zur Durchsetzung von Ruhe und Ordnung voll zu Lasten des Verursachers
Rücktritt vom Reisevertrag durch den Vertragspartner
Jeder Vertragspartner hat grundsätzlich das Recht, vom abgeschlossenen Reisevertrag in Form einer schriftlichen Kündigung zurückzutreten. Dieser Vertragsrücktritt (Stornierung) kann nur durch die im Reisevertrag als Vertragspartner benannte Person und in schriftlicher Form erfolgen. Bei einer Vertragskündigung bzw. Stornierung durch den Vertragspartner zählt der Zeitpunkt des nachweislichen Eingangsdatums der Stornierung bei mir: Treten einzelne Teilnehmer einer Reisegruppe vom Reisevertrag zurück, so hat die Vertragsänderung ebenfalls in schriftlicher Form durch den die Vertretungsvollmacht ausübenden Vertragspartner zu erfolgen. Für die Reiseteilnehmer, welche aus dem Vertrag ausscheiden, gelten die gleichen Prozentsätze der sog. Stornierungsgebühren, berechnet auf den Einzelteilnehmer, wie nachfolgend angezeigt. Jeder angemeldete Reiseteilnehmer kann sich durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn er mir dies bis drei Tage vor Tourtermin mitteilt. Erreicht in diesem Fall die Anzahl der verbliebenen Personen einer Reisegruppe nicht mehr die Mindestteilnehmerzahl von 3 Personen, so bin ich berechtigt, den Preis für die Mindestteilnehmeranzahl zu berechnen. Bei Reiserücktritt werden folgende Stornierungsgebühren, basierend auf den Gesamtreisepreis bzw. bei der Stornierung einzelner Teilnehmer einer Reisegruppe basieren auf den Einzelteilnehmerpreis fällig:
ab Abschluss Reisevertrag 10%
30.-6. Tag vor Reisebeginn 30%
5.-1. Tag vor Reisebeginn 70%
Nichterscheinen Reisebeginn 90%
Ausschreibung des Ausflugs
Die Tagesanordung der Touren kann sich unter Umständen ändern, wenn örtliche Gegebenheiten dies nötig machen (z.B. Wetter, geänderte Öffnungszeiten, Forstarbeiten o.ä.). Maßgeblich ist die Einweisung vor jeder Tour von mir, wobei sich während der Tour durch höhere Gewalt noch Änderungen einfügen können.
Leistungen und Preise:
Ich behalte mir bei Erhöhung von Steuern (u. a. Mehrwertsteuer) die Weitergabe an den Vertragspartner vor. Die Tourenbeschreibungen im Vorfeld der Reise sind als grober Rahmen anzusehen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass auch nach Übermittlung Ihres Buchungswunsches aus sachlichen Gründen Änderungen von Preisen und Leistungen möglich sind. Über diese werden wir Sie selbstverständlich informieren. Im Hinblick auf die besondere Eigenart vieler unserer Angebote bleiben mir notwendige, zumutbare Programm- und Terminänderungen vorbehalten. Gründe wären z.B. höhere Gewalt, Unwettersituationen (wie Hochwasser, Sturm, extreme Waldbrandgefahr, Eisglätte), politische Unruhen, Streik, Stau, Leistungsüberschätzung, irreparable Pannen, nichtvorhersehbare Umstände usw.). Die Zumutbarkeit ist insbesondere dann gegeben, wenn diese Änderungen nicht erheblich sind und den gesamten Inhalt und Verlauf der Reise nicht grundlegend beeinträchtigen. Von derartigen Änderungen werde ich die Vertragspartner unverzüglich unterrichten bzw. während der Reise in Abstimmung des Reiseleiters und der Teilnehmer eine Änderung oder Variation der Tour beschließen. Willkürmaßnahmen von Behörden, Staatsbedienstender, Streiks, höhere Gewalt die zum Ausfall oder zur massiven Beeinträchtigung der Reise führen, bedingen nicht den Anspruch auf teilweise oder gesamte Kostenrückerstattung. Für die Abrechnung ist die Bruttoreisezeit (incl. Pausen oder Pannen) bestimmend. Soweit nicht anders vereinbart behalte ich mir vor, Gruppen zusammenzulegen oder auch zu trennen, wenn sich dadurch die gebuchten Leistungen der Gruppen nicht wesentlich verändern. Grundsätzlich werden alle Touren erst ab einer Mindestanzahl von 3 Teilnehmern durchgeführt. Bei Anmeldung von weniger als 3 Teilnehmern behalte ich mir die Berechnung der Mindestanzahl oder den Rücktritt vom Vertrag vor, welches natürlich alles unter vernünftiger Absprache zwischen mir und den Teilnehmern vereinbart wird.
Weiterverkauf und Vermittlung:
Der Weiterverkauf der Reiseangebote bedingt einer schriftlichen Vereinbarung/Zustimmung durch mich. Die gezeigten Preise in den Prospekten und im Internet sind auch für Vermittler bzw. Weiterverkäufer bindend, sofern der Weiterverkäufer keine zusätzlichen und als Fremdleistung benannten Leistungen zu den Angeboten von mir hinzufügt. Vertragliche Vereinbarungen können diese Bestimmungen außer Kraft setzen, bedingen aber in jeden Fall die Schriftform. Es gilt der in den gemachten, zeitlich befristeten Angeboten, in Angebotskatalogen und in den Detailinformationen beschriebene Leistungsumfang. Bei Weiterverkauf meiner Reiseangebote bzw. bei extra erstellten Angeboten ist der Abschluss eines Reisevertrages inkl. Terminbestätigung mit mir und dem Vermittler absolute Bedingung. Da ich als Reiseveranstalter selbständig im Vertrieb seiner Reisen tätig ist, können generell keine Exklusivrechte beim Weitervertrieb gewährt werden (Gleichbehandlung aller). Jegliche Veröffentlichungen Dritter unserer Angebote oder Teile der Angebote bedarf der Schriftlichen Zustimmung durch mich. Sämtliche mündliche Abreden in Zusammenhang mit Reiseverträgen, Mietverträgen, Angeboten sind gegenstandslos, es zählt die schriftliche Vereinbarung. Dies gilt auch bei Stornierung.
Sonstiges:
Das aufzeichnen der geführten Strecke mit einem GPS Gerät oder ähnlichen ist nicht gestattet sowie die Verbreitung der Tourdaten im Internet!
Salvatoresche Klausel:
Sind einzelne Bestandteile dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt das nicht die Wirksamkeit aller anderen Bestandteile.
Datenschutz:
Die Reiseteilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass ihre Daten durch mich elektronisch gespeichert, aber nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Rechte auf die während der Veranstaltung gemachten Fotos liegen bei mir. Eine Veröffentlichung ist mit Zustimmung der Teilnehmer möglich.
Änderungen von Preisen und Leistungen müssen wir uns vorbehalten, ebenso die Berichtigung von Irrtümern und Druckfehlern.
Mountainbike Scout & Bergführer / touren-harz.de
Inhaber: Tino, Meiniger
Anschrift: 38871 Ilsenburg, Friedensstrasse, 37
